Das DC-Bezirksgericht hat gerade Abhilfemaßnahmen im Fall US gegen Google wegen Monopolstellung im Suchmaschinenmarkt erlassen. Wichtige Erkenntnisse: • Google hat das Antitrust-Recht durch ausschließende Vertriebsvereinbarungen verletzt. • Keine erzwungene Aufspaltung oder Veräußertung von Chrome und Android. • Kein Verbot von Zahlungen von Google an Partner (Apple usw.). Allerdings sind keine exklusiven Vertriebszahlungen erlaubt. • Die Abhilfemaßnahmen erstrecken sich auf GenAI (keine exklusiven Vertriebs-/Bündelungsvereinbarungen usw.). • Google muss bestimmten Suchindex- und Nutzerinteraktionsdaten mit "qualifizierten Wettbewerbern" teilen. Ein ziemlich schwaches Set an Abhilfemaßnahmen. Die Google-Aktien sind aufgrund der Nachrichten um 8 % gestiegen.
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